Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein sehr dynamischer Rechtsbereich, der sich durch tagesaktuelle Rechtsprechung häufig und schnell ändern kann. Daher bieten wir Ihnen als Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsrat oder Gewerkschaft eine zuverlässige Beratung und vertreten Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts – gerichtlich und außergerichtlich.

 

 

I. Individualarbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Mit unserer Beratung begleiten wir Sie während der gesamten Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von der Anbahnung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses 

 

 

Stellenanzeigen und Bewerbungsgespräche

  • Wie dürfen/müssen Stellenanzeigen und Bewerbungsgespräche gestaltet werden?
  • Ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berücksichtigt?
  • Werden bestimmte Bewerbergruppen versehentlich diskriminiert?

Arbeitsvertrag

  • Entsprechen die Regelungen dem geltenden Arbeitsrecht?
  • Soll der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet sein?
  • Fast wöchentliche Rechtsprechungen durch Arbeitsgerichte (ArbG), Landesarbeitsgerichte (LAG) und insbesondere des Bundesarbeitsgericht (BAG) machen Anpassungen bestehender Abrbeitsverträge notwendig.

Gerne prüfen wir Ihre Arbeitsverträge vor und nach Abschluss.


Laufendes Arbeitsverhältnis

Sind die vielfältigen Vorgaben des Arbeitsrechts eingehalten? Zum Beispiel bei:

 

  • Freiwilligen Leistungen, Boni, Gratifikationen
  • Elternzeit, Elternteilzeit, Elterngeld
  • Mindestlohn
  • Urlaubsgeld, Sonderurlaub, Schwerbehinderter, Urlaubsabgeltung
  • Arbeitszeit, Überstunden, Arbeitszeitkonto, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Nachtschicht, Vertrauensarbeitszeit
  • Schwangerschaft, Arbeitsunfähigkeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Arbeitnehmerüberlassung / Leiharbeit / Zeitarbeit

Gerne beraten wir Sie zu den einzelnen Themen des laufenden Arbeitsverhältnisses.


Kündigung

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und in allen Fragen rund um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses:

 

  • Gibt es einen Kündigungsgrund?
    Man unterscheidet nach dem Kündigungsschutzgesetz – sofern dieses anwendbar ist – zwischen personenbedingter, verhaltensbedingter und betriebsbedingter Kündigung. Bei betriebsbedingten Kündigungen ist die mitunter sehr komplizierte Sozialauswahl zu prüfen.
  • Welche Kündigungsfrist gilt? Die vertragliche, die gesetzliche, oder eine aus Tarifvertrag
  • Bestehen Wettbewerbsverbote?
  • Besteht ein Anspruch auf Abfindung?
  • Wie wird die Rückgabe von Arbeitsmitteln geregelt?
  • Wird der Arbeitnehmer freigestellt, d.h. muss er bis zum Beendigungsdatum noch arbeiten?
  • Bestehen noch Resturlaubsansprüche oder Zeitkonten aus Überstunden?
  • Wie soll das Arbeitszeugnis ausfallen?

Aufhebungsvertrag

Der Aufhebungsvertrag bietet eine Alternative zur Kündigung, hält allerdings einige Fallstricke bereit:

 

    • Ist der Aufhebungsvertrag wirksam?
    • Haben Sie als Arbeitgeber die Aufklärungspflichten beachtet?
    • Wurden Probleme mit dem Arbeitsamt bedacht?
    • Drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld?

Arbeitsrecht für Selbstständige und Freiberufler

Zum Arbeitsrecht gehört die Frage, ob es sich bei einem Beschäftigungsverhältnis überhaupt um ein Arbeitsverhältnis im rechtlichen Sinne handelt:

 

  • Besteht eine abhängige Tätigkeit?
  • Besteht die Gefahr einer Scheinselbstständigkeit?

Wir beraten Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler

 

  • bei der Durchführung von Statusfeststellungsverfahren
  • bei der rechtssicheren Klärung des Status
  • bei der Klärung von Problemen mit den Sozialversicherungsträgern.

Neben der außergerichtlichen Beratung im Arbeitsrecht vertreten wir Sie bundesweit:

 

  • bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber/Arbeitnehmer
  • bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • vor dem Arbeitsgericht in der Güteverhandlung
  • bei Kammerterminen vor dem Arbeitsgericht.

II. Kollektivarbeitsrecht für Arbeitgeber, Betriebsräte und Gewerkschaften

Im Bereich des Kollektivarbeitsrechts begleiten wir Arbeitgeber, Betriebsräte oder Gewerkschaften:

 

  • bei der Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen
  • bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat oder mit dem Arbeitgeber, beispielsweise zu Fragen zum Umfang und Inhalt von Betriebsvereinbarungen oder zur Durchführung von Betriebsratswahlen

Falls eine gütliche Einigung zwischen den Betriebspartnern scheitern sollte, begleiten wir Sie im Einigungsstellenverfahren.

 

Außerdem beraten wir Sie in speziellen Betriebsratsfragen wie beispielsweise der korrekten Vergütung von Betriebsratsmitgliedern.


Unsere Ansprechpartner im Arbeitsrecht

 

Konrad-Zuse-Ring 32 | 68163 Mannheim

Mail: inforae@rebleklose.de

Tel.: +49 (0)621 - 41977 - 0

Fax.: +49 (0)621 - 41977 - 99

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