Unternehmensrecht

Das Unternehmensrecht ist als Überbegriff so vielfältig wie komplex. Es umfasst gesellschaftsrechtliche Strukturen und Prozesse ebenso wie anspruchsvolle Vertragsgestaltungen oder öffentlich-rechtliche Zulassungsverfahren.

 

Im Folgenden finden Sie einen Ausschnitt unserer Kompetenzen im Bereich Wirtschaftsvertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerberecht sowie Verwaltungsrecht. In Fällen, die wir an dieser Stelle nicht konkret ansprechen, wenden Sie sich einfach direkt an uns und wir beraten Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten.

 

 

Wirtschaftsvertragsrecht – Ihre Interessen auf Vertragsebene

Je nach Art und Umfang einer Unternehmenstätigkeit bestehen spezifische Anforderungen an die Gestaltung der Verträge mit Kunden, Lieferanten oder Kooperationspartnern. Gestaltungsfehler bieten schnell Angriffspunkte, die Ihre Position schwächen. Der Anspruch von Reble & Klose im Vertragsrecht richtet sich darauf, ein optimales Ergebnis für Sie herauszuarbeiten, bei Wahrung bestmöglicher Sicherheit – vom Liefer- oder Lizenzvertrag bis hin zum Werkvertrag oder im Rahmen Ihrer formularmäßigen Vertragsbedingungen.

 

Verlassen Sie sich im Vertragsrecht auf unsere Expertise im Zusammenhang mit der Verhandlung, dem Abschluss und der Änderung von Unternehmensverträgen, z.B.

 

  • Gesellschaftsverträgen
  • Kooperationsverträgen
  • Lizenzverträgen
  • Unternehmenskaufverträgen
  • Lieferverträgen
  • Vertriebsverträgen
  • Produktionsverträgen
  • Werkverträgen
  • Kaufverträgen
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Betrieblichem Immobilienmanagement
  • u.v.m.

Gesellschaftsrecht – von der Gründung bis zur testamentarischen Verfügung

Vom Abschluss eines Gesellschaftsvertrages bis hin zur Ermittlung der unternehmensbezogenen Rechtsnachfolge vertrauen Sie mit unserer Kanzlei auf einen zuverlässigen Rechtsbeistand mit zielführenden Gestaltungen im Gesellschaftsrecht. Entsprechend unterstützen wir Sie sehr gerne bei der Gründung, Umwandlung, Übernahme oder Abwicklung von Gesellschaften und beraten Sie erfahrungsgestützt bei der Wahl einer geeigneten Gesellschaftsform oder Rechtsform.

 

Im Bereich Mergers & Acquisitions sind wir umsichtig und branchenunabhängig in den unterschiedlichsten Wirtschaftssparten für Sie beim Unternehmenskauf tätig (Share Deal, Asset Deal).

 

Im Gesellschaftsrecht beraten und vertreten wir Sie z.B. bei:

 

  • der Erstellung und dem Abschluss von Gesellschaftsverträgen
  • Unternehmensgründungen
  • der Vereinsgründung
  • der Verschmelzung sowie Umwandlung von Unternehmen
  • Ein- und Austritt eines Gesellschafters
  • der unternehmensbezogenen Rechtsnachfolge und Erbfolge
  • testamentarischen Verfügungen

 

Ihre Schlagworte für das Gesellschaftsrecht:

 

Rechtsformwahl, Körperschaft, Innengesellschaft, Außengesellschaft, Gesellschaftsvertrag, Gesellschaftsvermögen, Wechsel im Mitgliederbestand, Beendigung der Gesellschaft, Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), Stille Gesellschaft (stG), Partnerschaftsgesellschaft (PartG), Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB), eingetragener Verein (e.V.), Organe, Rechtsfähigkeit, Nichtrechtsfähiger Verein (nrfV), Stiftung, Genossenschaft (eG), Aktiengesellschaft (AG), Verfassung, Verwaltungsrat, Aufsichtsrat, Aktionär, Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Europäische Rechtsformen, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel, Verbundene Unternehmen, Konzernrecht, Konzernhaftung, Mitbestimmung, Mitbestimmungsrecht, Unternehmenskauf, Mergers & Acquisitions, Letter of Intent, Due Diligence, Unternehmenskaufvertrag, Betriebsübergang

Gewerberecht & Verwaltungsrecht – auf der sicheren Seite mit Reble & Klose

Konzentrieren Sie sich mit Ihrem Gewerbe auf Ihre Kernkompetenz und vertrauen Sie die rechtlichen Angelegenheiten unseren Juristen an, die im Gewerberecht sowie Verwaltungsrecht Ihre Unternehmenstätigkeit von Anfang an begleiten.

 

Wir beraten und vertreten Sie beispielsweise bei verwaltungsrechtlichen Fragen im Bereich des Gewerberechts, in dem es um die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit von gewerblichen Tätigkeiten geht, etwa im Zusammenhang mit erlaubnispflichtigen Tätigkeiten als:

 

  • Bauträger
  • Makler
  • Immobilienverwalter
  • beim Betrieb einer Gaststätte usw.

 

Ihre Schlagwörter für das Gewerberecht:

 

Gewerbe, Gewerberecht, erlaubnisfreies Gewerbe, erlaubnispflichtiges Gewerbe, Zuverlässigkeit, Widerspruch, Widerruf, Rücknahme, Unterlassungsverfügung, Schließungsverfügung, Erlaubnis, Genehmigung, Wiedereinsetzungsverfahren, Auflage, Nebenbestimmung, Industrie- und Handelskammer, Gewerbeanzeige, Gewerbeschein, Nachschau, Gaststätte, Außenbereich, Biergarten, Lärm, Lärmbeschwerde, Lärmprotokoll, Öffnungszeit, Sachkunde, Sachkundenachweis, Makler, Bauträger, Darlehen, Immobilien, Handwerksrecht, Handwerksordnung, Handwerksrolle, Insolvenz, Bewachungsgewerbe, Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Immobiliardarlehensvermittler, überwachungsbedürftiges Gewerbe, Reisegewerbe 


Unsere Ansprechpartner für das Gesellschaftsrecht,  Gewerberecht und den Wirtschaftsvertragsrecht

 

Konrad-Zuse-Ring 32 | 68163 Mannheim

Mail: inforae@rebleklose.de

Tel.: +49 (0)621 - 41977 - 0

Fax.: +49 (0)621 - 41977 - 99

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